Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jetstream AGB und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

    Für das Vertragsverhältnis zwischen der Jetstream Management Consultancies LLC, The Opus B1103, Al Amal St – Dubai (UAE) (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „MEMBER“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet) im Hinblick auf eine „Jetstream Membership“ (nachfolgend kurz „MEMBERSHIP“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahmebedingungen.

    Das Angebot der MEMBERSHIP richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Selbstständige.

    Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem MEMBER (z.B. in Form eines Vertrags) sowie den vorliegenden Bedingungen.

  2. Leistungen

    Die MEMBERSHIP ist ein exklusives Netzwerk von Unternehmerinnen und Unternehmern, welches sich regelmäßig zu Meetings vor Ort trifft.

    Der MEMBER ist berechtigt, an den im Rahmen der MEMBERSHIP durch den ANBIETER angebotenen Veranstaltungen während der Dauer der Vertragslaufzeit teilzunehmen. Weiterhin ist der MEMBER berechtigt, an Veranstaltungen teilzunehmen, zu denen der ANBIETER dem MEMBER Zugang gewährt.

    Die MEMBERSHIP ist an die während der Vertragslaufzeit angebotenen Veranstaltungen und Termine geknüpft. Diese werden durch den ANBIETER im Voraus festgelegt und folgen aus der jährlichen Übersicht. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

    Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des ANBIETERS anfallen, sind durch den MEMBER zu tragen.

    Einzelne Veranstaltungen können, wie sich aus der jährlichen Übersicht ergibt, kostenpflichtig sein.

  3. Vertragsschluss

    Die Präsentation der Leistungen auf einer Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.

    Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem MEMBER kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

    Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem MEMBER willigt der MEMBER ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

  4. Mitgliedsbeitrag

    Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für die MEMBERSHIP ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN.

    Sofern die Zahlung über einen Zahlungsanbieter erfolgt, gelten etwa zusätzliche Bedingungen ergänzend. Vorrangig finden die vorliegenden Bedingungen Anwendung.

  5. Beginn, Dauer und Kündigung der MEMBERSHIP

    Die MEMBERSHIP beginnt mit dem individuell vereinbarten Starttermin.

    Die MEMBERSHIP enthält ab dem Starttermin die Berechtigung zur Teilnahme an vier aufeinander folgenden Meetings. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Insofern der MEMBER an einem Meeting nicht teilnimmt, entfällt der Anspruch ersatzlos. Ein Nachholtermin ist nicht vorgesehen. Falls ein MEMBER die MEMBERSHIP vorzeitig beenden möchte, bleibt die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags bestehen.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  6. Unübertragbarkeit der MEMBERSHIP

    Die mit der MEMBERSHIP erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie die MEMBERSHIP insgesamt sind nicht auf Dritte übertragbar.

  7. Verzug

    Ist der MEMBER mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

  8. Zahlungsbedingungen

    Der ANBIETER ist berechtigt, die Zahlung über einen Zahlungsanbieter abzuwickeln.

    Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom MEMBER mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der MEMBER erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der MEMBER eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

  9. Haftung

    Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

    Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

    Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  10. Geheimhaltung

    Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  11. Urheberrecht

    Etwa im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.

    Der MEMBER stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des MEMBERS, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt ausgewertet werden dürfen.

  12. Referenznennung

    Der ANBIETER darf den MEMBER namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  13. Widerrufsrecht

    Ein Widerrufsrecht für den MEMBER besteht nicht.

  14. Allgemeine Bestimmungen

    Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERS.

    Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Steuern werden von den Parteien gemäß den geltenden Gesetzgebungen in den jeweiligen Ländern übernommen.

    Die Parteien unternehmen alle Anstrengungen, um Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Differenzen zwischen ihnen in Bezug auf diesen Vertrag durch direkte Verhandlungen beizulegen. Falls der Streit nicht durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden kann, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Dubai.

    Änderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart.

    Der vollständige Vertragstext sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden Dokumente, einschließlich der Anlagen, sind abgefasst in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Versionen als offiziell angesehen werden. Die Version in englischer Sprache hat für die Auslegung des Vertrags Vorrang.

Stand: März 2025


Teilnahmebedingungen der Jetstream MEMBERSHIP

  1. MITGLIEDSBEITRAG

    Die erste Rate des Mitgliedsbeitrag ist unmittelbar mit Buchung der Jetstream Membership fällig und zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Die erste Rate kann nicht zurückerstattet werden. Dies gilt auch, wenn der Member die MEMBERSHIP nicht antritt.

  2. INFORMATIONEN ZUR ABRECHNUNG

    Alle Vergütungen verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Anbieter ist berechtigt, für die Zahlung einen Zahlungsanbieter einzusetzen.

  3. ZAHLUNGSPLAN UND FÄLLIGKEITEN

    Die weiteren Zahlungen der Jetstream MEMBERSHIP sind je nach Vereinbarung – a) in voller Höhe vor dem ersten Meeting oder b) gemäß Ratenzahlungsplan – zu zahlen. Jetstream ist berechtigt, den Member von der Teilnahme an Meetings auszuschließen, wenn und soweit die jeweils fällige Zahlung vor Beginn des Meetings nicht in vollem Umfang beglichen ist.

  4. VERSCHIEBUNG DES STARTTERMINS

    Die Vereinbarung des Starttermins der Jetstream MEMBERSHIP ist verbindlich. Eine Verschiebung des Starttermins ist nicht möglich.

  5. PAUSIEREN DER JETSTREAM MEMBERSHIP

    Eine Verschiebung eines oder mehrerer Meetings bzw. eine Unterbrechung der Jetstream MEMBERSHIP für die Dauer des jeweiligen Meetings ist nur aus den nachfolgenden Gründen möglich:

    • a) Tod einer nahestehenden Person (d.h. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern);
    • b) Krankheit: (i) Coronainfektion, (ii) Krebs oder (iii) ähnliche schwere Krankheit, jeweils entweder des Members oder einer nahestehenden Person.
    • c) Geburt des eigenen Kindes (errechneter Geburtstermin +/- drei Wochen).

    Zur Glaubhaftmachung des jeweiligen Falles sind folgende Nachweise vorzulegen:

    • Tod: Todesurkunde
    • Krankheit: (i) Coronainfektion: PCR-Test mit QR-Code sowie Quarantäneanordnung, (ii) Krebs oder (iii) ähnliche schwere Krankheit: ärztliches Attest, aus welchem die Erkrankung hervorgeht
    • Geburt des eigenen Kindes: Geburtskurkunde

    Im Übrigen verfällt das jeweilige Meeting, der Support sowie der Zugang zur WhatsApp-Gruppe während des jeweiligen Meetings ersatzlos. Die Vergütung gem. Ratenzahlungsplan bleibt hiervon unberührt. Für einen berechtigten Nachholtermin erhält der Member Zugang zur WhatsApp-Gruppe sowie zum Support.

  6. ENDE DER MEMBERSHIP

    Die MEMBERSHIP endet nach dem Umsetzungstag des vierten Meetings nach dem Starttermin. Mit Beendigung der Membership entfallen sämtliche enthaltenen Leistungen und Verpflichtungen ohne weitere Ansprüche.

  7. SCHWEIGEPFLICHT

    Der Member verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die diesem im Zusammenhang mit der Jetstream MEMBERSHIP bekannt werden, strikt vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Als vertraulich sind insbesondere alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sämtlicher Teilnehmer sowie der Jetstream Management Consultancies LLC zu verstehen.

  8. ABWERBEN VON MITARBEITERN

    Das Abwerben der Mitarbeiter der Jetstream Management Consultancies LLC und deren Partnerunternehmen sowie von anderen Teilnehmern der Jetstream MEMBERSHIP ist untersagt.

  9. REISEORGANISATION / VORFINANZIERUNG VON KOSTEN

    Die Verpflegung während des Meetings (tagsüber) ist inbegriffen. Die weiteren anlässlich bzw. vor Ort des Meetings entstehenden zusätzlichen Kosten (Kosten für Aktivitäten, Reisekosten, Hotelkosten, Abendprogramm, etc.) fallen zusätzlich an. Soweit Jetstream Ausgaben für die Dauer der Meeting innerhalb der Jetstream MEMBERSHIP (zum Beispiel für Dinner, Transport, etc.) verauslagt, werden diese anteilig an den Member weiterberechnet. Der Member erhält eine Rechnung für verauslagte Kosten, die innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen ist. Die Organisation der Transfers zu den Aktivitäten erfolgt durch die Jetstream Management Consultancies LLC.

  10. ABENDPROGRAMM

    Das Abendprogramm ist festes Bestandteil der Meetings. Die Anmeldung für den Member sowie die Begleitperson ist verbindlich.

  11. BEGLEITUNG

    Die Teilnahme von Begleitpersonen, welche eine ausschließlich private Verbindung zu dem Member haben, zum Abendprogramm der Meetings vor Ort in Dubai ist nur am ersten Abend zulässig. Geschäftspartner, Mitarbeiter oder dergleichen sind keine zugelassenen Begleitpersonen und dürfen daher nicht teilnehmen. Bei Meetings außerhalb Dubai (zum Beispiel London) sind Begleitpersonen nicht zugelassen.

  12. DAUER

    Die Dauer der regulären MEMBERSHIP umfasst die Teilnahme an 4 aufeinanderfolgenden Treffen innerhalb des vereinbarten Mitgliedschaftszeitraums. Es gilt der jeweils definierte Startzeitpunkt (unabhängig von einem Kalenderjahr). Die MEMBERSHIP verlängert sich nicht automatisch und endet unmittelbar nach dem Umsetzungstag des vierten Meetings. Eine Verlängerung bedarf der Prüfung und Zustimmung der Jetstream Management Consultancies LLC.

  13. KOOPERATIONSPROJEKTE

    Während der Jetstream Membership können Kooperationsprojekte (zum Beispiel Podcast, YouTube Videos, etc.) unter Mitwirkung des Members erstellt werden. Die Veröffentlichung liegt im alleinigen Ermessen von Jetstream. Jetstream ist insbesondere berechtigt, diese im Falle einer Veröffentlichung nach Ablauf der Jetstream MEMBERSHIP offline zu nehmen.

  14. DIGITALE KOMMUNIKATION

    Mit Beginn der Jetstream Membership und während der Dauer der Jetstream Membership hat der Member Zugang zu einer digitalen Kommunikationsplattform. Wichtige Informationen, die der Member vor Beginn der MEMBERSHIP erhalten sollte, werden diesem auf alternativem Wege zugesandt. Im Falle des Pausierens der MEMBERSHIP wird der Member für die jeweilige Dauer von der Whatsapp-Gruppe und weiteren Coaching Programmen ausgeschlossen.

  15. TEILNAHME AN SEMINAREN

    Die Teilnahme an weiteren Seminaren ist grundsätzlich kostenpflichtig, die Inhalte sind nicht Bestandteil der MEMBERSHIP. Wenn ein Seminarticket gebucht wird und der Member nicht am Seminar teilnimmt, gelten die entsprechenden Stornierungsrichtlinien. Eine Stornierung ist bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn möglich. Im Übrigen verfällt der Anspruch auf Teilnahme ohne Erstattung oder Ersatz.